MEHR SICHERHEIT MIT GLAS - NEUE RICHTLINIEN

Sicherheitsglas verhindert schon lange Schäden. Doch wann ist der Einsatz im Eigenheim angebracht oder sogar Pflicht? Die neue SIGAB-Richtlinie 002, die ab 1. Januar 2018 in Kraft tritt, schafft endlich Klarheit. Erstmals werden konkrete Vorgaben gemacht - für Bauherren sowie Architekten. Das Wohnen mit Glas wird nun noch sicherer für alle.

Fenster 1


Das Baumaterial Glas boomt
Der transparente Baustoff hat eine enorme Entwicklung hinter sich. Die heutige Qualität punkto Wärme-, Feuchte-, Schall- und Brandschutz überzeugt. Die statischen Eigenschaften ebenfalls. Dem Architekten steht ein Material zur Verfügung, mit dem neue Bauteile und Formen wie zum Beispiel raumhohe Fenster oder ganze Glasfassaden möglich sind. Glas hat auch im Innenausbau oder im Geländerbau Einzug gehalten. Die Anwendungsmöglichkeiten sind sehr vielfältig.

Neue Einsatzbereiche führen zwangsmässig zu neuen Anforderungen. So zum Beispiel auch punkto Sicherheit. Glasbauteile schützen zwar Personen vor Verletzungen und sind auch als Bauteile sicher. Zu diesem Zweck müssen jedoch entsprechende Massnahmen bereits in der Planung sowie auch im Bauprozess berücksichtigt werden. Die Richtlinie 002 «Sicherheit mit Glas – Anforderungen an Glasbauteile» vom Schweizerischen Institut für Glas am Bau (SIGAB) gibt dazu klare Antworten. Sie definiert, welche Glasart für welchen Anwendungsfall zu verwenden ist. So müssen zukünftig Verglasungen unterhalb von einem Meter ab einer begehbaren Fläche in Sicherheitsglas ausgeführt werden.

 

Fenster 2

 

Eine Richtlinie, die alle betrifft

Die neue Richtlinie betrifft Architekten, Bauherren und die ausführenden Unternehmen gleichermassen. Die Schutzanforderungen müssen bereits in der Planung vom Architekten und der Bauherrschaft definiert werden. Denn jeder trägt die Verantwortung, dass die zukünftigen Fensterkonstruktionen den neuen Vorgaben entsprechen. Folgende Kriterien müssen bereits bei der Planung definiert werden:

  • Richtige Glaswahl
  • Geeignete Konstruktion: Halterung und Rahmung von Glausbauteilen
  • Statische Eigenschaften z.B. bei Geländern und Treppen aus Glas
  • Rutschhemmung bei Bodenbelägen aus Glas
  • Sichtbarmachung von Glasflächen bei Türen und raumhohen Verglasungen

Die Richtlinie 002 stellt zudem eine gute Auflistung der einsetzbaren Glasprodukte auf. Wussten Sie, dass es nebst Floatglas, Sicherheitsglas auch Weissglas, Drahtglas oder Gussglas gibt, um nur einige zu nennen? Die Richtlinie stellt deren Eigenschaften vor und bietet einen reichen Fundus an Fachwissen.

 

Fenster 5

 

Was ist zu tun?
Für bestehende Gebäude gilt grundsätzlich die Bestandesgarantie. Was heisst dies für Sie als Eigenheimbesitzer? Sollten Sie keinen Umbau oder Nutzungsänderung Ihres Gebäudes planen, so müssen Sie auch ab dem 01. Januar 2018 nichts unternehmen. Die Richtlinie kommt lediglich beim Neubau oder beim Umbau zum Einsatz.

Glas hat in den letzten Jahren eine enorme Entwicklung durchgemacht. Grossflächige Fenster mit erhöhtem Einbruchschutz und verbesserter Isolierung sind heute erhältlich. Während man früher auf die Zweifachverglasung seiner Fenster stolz war, sind heute Dreifachverglasungen an der Tagesordnung. Sie liefern wesentlich bessere Dämmwerte zu einem leicht höheren Anschaffungspreis. Moderne Fenster sind klare Energiesparer und helfen, Ihnen die Heizkosten zu reduzieren. Die Sanierung Ihrer Fenster ist sicherlich eine sinnvolle Investition, die sich ökologisch als auch wirtschaftlich lohnt.

Links:

 

Submit to FacebookSubmit to Google PlusSubmit to TwitterSubmit to xing