Neue Brandschutzvorschriften – weniger und einfacher

Per 1. Januar 2015 sind in der Schweiz neue Brandschutzvorschriften für Bauten und Anlagen in Kraft getreten. Das Sicherheitsniveau in der Schweiz ist sehr hoch und verursachte deshalb in der Vergangenheit zu hohe Baukosten. Die Vorschriften wurden reduziert und vereinfacht. Was ändert sich konkret für Sie als Hauseigentümer?

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Neue Brandschutzvorschriften waren zwingend nötig
Die Schweiz hat am zweitwenigsten Brandtote der Welt. Das Sicherheitsniveau in der Schweiz ist sehr hoch und soll auch für Personen unverändert bleiben. Beim Sachwertschutz hingegen soll dank den neuen Vorschriften eine wirtschaftliche Optimierung der Brandschutzvorschriften resultieren. Der vorbeugende Brandschutz darf volkswirtschaftlich nicht mehr kosten, als er nützt. Dies wurde an den alten Vorschriften mit Recht kritisiert.

Im Auftrag der Kantone hat die Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen (VKF) die erforderliche Revision durchgeführt und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der einzelnen Brandschutzmassnahmen in Auftrag gegeben. In einer umfangreichen wissenschaftlichen Studie der ETH wurden während zwei Jahren Statistiken unzähliger Brandfälle analysiert und aufbereitet. Die Erkenntnisse daraus wurden bei der Revision umgesetzt. Fazit: In vielen Bereichen konnten die Vorschriften gelockert oder vereinfacht werden.

Was ändert sich für Einfamilienhausbesitzer?
Falls Sie stolzer Besitzer eines Einfamilienhauses sind, dürfen Sie sich freuen. Denn seit Januar 2015 gibt es für Sie fast keine Anforderungen mehr hinsichtlich Brandschutz. Das Einfamilienhaus wird neu als ein Brandabschnitt betrachtet. Neuerdings müssen nur noch Holzheizungen speziell ausgekleidet werden. Für den Heizungsraum an sich sind keine speziellen Vorschriften mehr vorhanden.

Zudem ist mit den neuen Öl- und Gasbrennern kein gemauerter Kamin mehr notwendig. Bei bestehenden Bauten kann ein solcher in Zukunft beispielsweise für den Cheminéeofen benutzt werden. Die Heizungsabgase der Ölheizung werden in einem Kunststoffrohr übers Dach geführt.
Eine klare Vereinfachung!

Änderungen für Mehrfamilienhäuser und kleinere Gewerbebauten
Auch bei diesen Bauobjekten bringt die Revision klare Vorteile. Bei der Gebäudehöhe ist neu die effektive Höhe massgebend und nicht mehr die Anzahl Stockwerke. Die Hochhausgrenze wurde von 25 auf 30 Meter angehoben. Eine Aufstockung von bestehenden Gebäuden wird dadurch erleichtert. Vor allem im innerstädtischen Raum spielt dies eine wichtige Rolle. Auch Holzfassaden sind neu bis zur Hochhausgrenze zugelassen.

Für ein- und zweigeschossige Gebäude bis maximal 600 Quadratmeter Grundfläche sind keine besonderen Brandschutzmassnahmen mehr notwendig. Nur die gesetzlich vorgeschriebene Fluchtweglänge muss eingehalten werden.. Dies ist eine grosse Erleichterung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, die das Gebäude als Wohnung, Büro, Werkstatt oder Ausstellungsraum nutzen.

Weiter werden die maximal zulässigen Fluchtweglängen generell von 20 auf 35m erhöht. Die Anzahl Treppenhäuser bei Geschossflächen über 900 m2 ist nun nur noch abhängig von der Fluchtweglänge und nicht mehr von der Flächeneinheit. Künftig werden somit weniger Treppenhäuser gebraucht.

Neue Möglichkeiten für den Holzbau
Das neue Baureglement wirkt sich auch für die Holzbaubranche äusserst positiv aus. Neu können Holzbauten in allen Gebäudekategorien und Nutzungen errichtet werden. Der Baustoff Holz erhält das Prädikat "normal" und muss nicht länger mit Sonderregelung behandelt werden. Bei der Definition des Feuerwiderstandes wird ab 1.1.2015 eine Konstruktion mit brennbaren Anteilen den nicht brennbaren Bauteilen gleichgestellt. Dies eröffnet dem Baustoff Holz grosse Chancen vor allem bei der Realisation von Beherbergungsbetrieben und generell Hochhäuser aus Holz. Durch die neuen Anwendungsmöglichkeiten der neuen Brandschutzvorschriften 2015 kann das Potenzial für mehrgeschossigen Holzbau voll ausgeschöpft werden. Die technischen Möglichkeiten und das notwendige Know-how sind vorhanden. Jetzt wurden auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen sinnvoll angepasst. Bauherren, Investoren, Planer und die Holzbaubranche haben nun die Gelegenheit, innovative Projekte auch im Bereich Hochhäuser aus Holz zu realisieren.

Mit dem wellnessHostel4000 entstand in Saas Fee das erste fünfgeschossige „Hotel“-Holzbau der Schweiz. Bei Bau und Betrieb wurden höchste ökologische Massstäbe angesetzt. Das Gebäude wurde im Minergie-Eco-Standard gebaut, das die Wärme aus dem lokalen solaren Nahwärmenetz bezieht.

wellnessHostel4000 Aussenansicht 2 Michel van Gronde Web wellnessHostel4000 Aussenansicht 3 Michel van Grondel

© Fotograf Michel van Grondel, SJH 

Brandschutzvorschriften für die ganze Schweiz einheitlich
Die BSV 2015 richten sich an alle Eigentümer- und Nutzerschaften, aber auch an alle anderen Personen, die bei Planung, Bau, Betrieb oder Instandhaltung tätig sind. Sie sind für die ganze Schweiz einheitlich geregelt.

Im Detail sind die neuen Vorschriften auf der Internetseite der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen abrufbar.

Generell gesehen sind die Brandschutzanforderungen reduziert und liberalisiert worden. Für bestehende Bauten ändert sich generell nichts. Erst bei Umbau oder Sanierung müssen diese verhältnismässig angepasst werden.

Und falls Sie sich nicht durch all die Vorschriften durchlesen wollen, überlassen Sie Ihr Bauvorhaben dem kompetenten Team der Walter Kälin Holzbau AG. Wir unterstützen Sie gerne mit unserem Know-how bei all den Formalitäten. Und übernehmen die Bauleitung von A bis Z.

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